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Abenteuerflohmarkt
 

Abenteuerflohmarkt: 14. Juni 2025

Ab sofort ist die Anmeldung möglich. Scrolle bitte weiter!

Der Abenteuerflohmarkt im Biberbau ist weit mehr als ein gewöhnlicher Flohmarkt – er ist ein lebendiges Erlebnis für die ganze Familie. Inmitten der naturverbundenen, liebevoll gestalteten Umgebung des Biberbaus entfaltet sich ein bunter Marktplatz, der Second-Hand-Schätze, kreatives Handwerk und kindgerechte Abenteuer vereint. Hier stöbern Besucher nicht nur durch vielfältige Stände, sondern tauchen gleichzeitig in eine Welt des Spielens, Entdeckens und Mitmachens ein.

 

Was diesen Flohmarkt besonders macht, ist die Kombination aus nachhaltigem Konsum, Gemeinschaftsgefühl und einem pädagogisch wertvollen Rahmenprogramm. Kinder können sich auf dem Abenteuerspielplatz austoben, Tiere kennenlernen oder gemeinsam das Geländer erkunden, während Eltern entspannt feilschen, plaudern und die Atmosphäre genießen.

 

Kurzum: Der Abenteuerflohmarkt im Biberbau ist ein Ort, an dem Gebrauchtwarenhandel auf Naturpädagogik trifft – authentisch, herzlich und voller Überraschungen.


Der Abenteuerflohmarkt findet einmal  im Jahr statt und wird als einzige Veranstaltung komplett von unserem Förderverein Biberbau e.V. ausgerichtet. Am Flohmarkt können Eltern gebrauchte Spielsachen oder Kleidung von Kindern zum Verkauf anbieten. Die Standgebühr von 10€ reduziert sich auf 6€, wenn ein Kuchen zum Verkauf gegen Spende an unserem Vereinstand mitgebracht wird. 


Outdoor Flohmarkt:

Beim Biberbau Flohmarkt handelt es sich um einen Outdoor Flohmarkt. Bei regnerischem Wetter sind die überdachten Möglichkeiten eher begrenzt. Kleine Pavillons, die eine Größe von 3x3m haben, können gerne mitgebracht werden. Aus Kapazitätsgründen können wir keine Tische und Pavillons verleihen.

Stornierung: 

Falls der Verkaufsstand abgesagt werden muss, teilt uns dieses spätestens 7 Tage vorher mit. Falls die Standgebühr per Vorkasse bezahlt wurde, gibt es keine Erstattung des bezahlten Betrages. 
 

Anfahrt:

​Da der Biberbau über keine eigenen Parkplätze verfügt und in der Umgebung keine großen Parkflächen vorhanden sind, ist das Parken auf den Straßen rund um den Biberbau nur eingeschränkt möglich. Wir möchten darauf hinweisen, dass Parken auf privaten Grundstücken oder in ausgewiesenen Parkzonen nicht gestattet wird.

Bitte nutzt zur Anreise die öffentlichen Verkehrsmittel oder kommt zur Fuß oder dem Fahrrad!

Euer Team Biberbau

Anmeldung Flohmarkt am 14.06.25 11 Uhr bis 14 Uhr

Ich bringe einen Kuchen mit und zahle die Standgebühr von 6 € vor Ort.
Ja, ich bringe einen Kuchen mit

Schreibe hier, welchen Kuchen du mitbringen wirst

ODER:

Ich bringe KEINEN Kuchen mit und zahle die Standgebühr von 10€ vor Ort.
Ich zahle die Standgebühr von 10 € und bringe KEINEN Kuchen mit
Mir ist bekannt, dass bei Stornierung meinerseits, keine Erstattung der Standgebühr erfolgt.
Stimme ich zu
Mir ist bekannt, dass ich bei Nichterscheinen, ohne vorherige Absage, für den nächsten Flohmarkt gesperrt werde.
Ich stimme zu

Outdoorflohmarkt im Biberbau

Wichtige Infos: 

 

1. Die Waren müssen zu mind. 80% aus Kinderkleidung und Kinderspielsachen bestehen.


2. Der Verkauf von Spielen oder Filmen für Erwachsene sowie Militaria ist nicht gestattet.


3. Ein Verkaufsstand sollte die Länge von 3 Metern bzw. eines Tapezierertisches nicht überschreiten. Es ist jedoch möglich mehrere Stände anzumelden.


4. Die Standmiete beträgt 10€ oder 6€ + ein Kuchen (aus Sicherheitsgründen keine Sahnetorte und nur gedeckter Obstboden).
 


5. Stornierung mindestens 7 Tage vor Veranstaltung. Bei Stornierung kann wird die Standgebühr nicht erstattet.


6. Tische oder Decken zur Warenauslage müssen mitgebracht werden.


7. Gewerbliche Händler sind nicht zugelassen.


8. Auf dem Gelände des Biberbaus sind keine Parkplätze vorhanden. Parken ist ausschließlich an den ausgewiesenen Parkplätzen möglich. Nutzt bitte den P+R Kahle Mühle (Fußweg 10 Minuten). 


9. Es darf ab 09:30 Uhr aufgebaut werden.


10. Der Verkauf startet um 11 Uhr und endet um 14 Uhr.


11. Bis 14:30 Uhr muss abgebaut sein.


12. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

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